Arbeitssicherheit und Brandschutz

Wie kann ich Sie als Brandschutzbeauftragter unterstützen?

Brandschutztechnische Anforderungen werden auch im baulichen Arbeitsschutz durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Ferner finden sich auch Vorgaben in der DGUV Vorschrift 1 sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Brandschutz und Arbeitsschutz stehen also in engem Zusammenhang und gehören zu den Grundpflichten der Unternehmensleitung.

Als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Sie schwerpunktmäßig im vorbeugenden Brandschutz. Hierzu gehören beispielsweise:


  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Beurteilung von Brandgefährdungen am Arbeitsplatz
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, den Brandschutz betreffend
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
  • Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen
  • u.v.m 


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